IMPRESSUM

 

MySolar PV GmbH

Zinkstraße 63

73666 Baltmannsweiler

info@mysolar-pv.de

www.mysolar-pv.de

Telefon: +49 (0) 7153 / 7039 140

 

 

Sitz: Baltmannsweiler
Geschäftsführer: Carlo Manfred Schlienz, Nico Manfred Schlienz
Handelsregister: HRB: 791556
Amtsgericht-Stuttgart
USt.-IdNr.: DE364681856

 

Hinweis:

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

 

 

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. Allgemeines

Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, die auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten. Entgegenstehende oder ab­wei­chen­de Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, bedürfen zu ihrer Gel­tung einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform. 

Mündliche Nebenabreden, auch solche vor Vertragsabschluss, sind unwirksam, sie bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, der Vertrag kommt erst zustande mit un­se­rer Bestätigung der Bestellung oder mit vorbehaltloser Auslieferung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind nicht verbindlich.

Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung von uns weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen vor.

 

3. Versand und Lieferung

Der Versand erfolgt stets auch bei frachtfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Übergabe der vom Kunden bestellten Ware an den Frachtführer haben wir unsere Vertragspflichten erfüllt und

geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl der Versendungsart obliegt uns und wird vom Käufer

vorweg genehmigt.

Die Lieferung beinhaltet die Anfahrt an die vorgegebene Stelle ohne Abladen und unter der Voraussetzung, dass diese mit schwerem Lkw ordnungsgemäss angefahren werden kann. 

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Kosten abgeschlossen.

 

4. Lieferfristen

Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, es wäre ausdrücklich in Textform ein Fixtermin vereinbart. Teillieferungen sind zu­läs­sig, sie gelten jeweils als selbstständige Lieferung.

In Fällen höherer Gewalt (Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Ver­kehrss­tö­run­gen, Embargo, Seuche, Pandemie und ähnliche nicht zu beeinflussende Ereignisse) verlängern sich vorgesehene Lie­fer­fris­ten um die Dauer der Behinderung. Wird der Liefertermin dadurch um mehr als zwei Monate überschritten sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Schadenersatzansprüche be­ste­hen in diesem Fall nicht.

Im Falle des Lieferverzugs richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Be­stim­mun­gen mit der Maßgabe, dass in Fällen von nur leichter Fahrlässigkeit sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintre-tenden Schaden be­schränkt und bei leicht fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Ver­trags­pflicht jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen ist.

 

5. Annahmeverzug

Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Kaufsache oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht ab­neh­men werde, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Scha­den­er­satz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung beläuft sich auf 25 % des Netto-Auftragswertes. Dem Käufer bleibt nachgelassen, den Nachweis zu füh­ren, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes ist durch die vor­ste­hen­de Regelung nicht ausgeschlossen.

 

6. Mängelanzeige und Mängelhaftung

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden, anderenfalls ist der Sachmangelanspruch ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für Unternehmer verbleibt es bei den Bestimmungen der §§ 377 f. HGB.

Im Falle eines Mangels der Kaufsache erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass die Nach­bes­se­rung fehlschlägt, unterbleibt oder aus Gründen verzögert wird, die wir zu vertreten haben, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Min­de­rung berechtigt.

Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir, un­se­re Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben oder aber vertragswesentliche Pflichten ver­letzt worden sind. Bei leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen ist un­se­re Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durch­schnitts­scha­den begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung un­we­sent­li­cher Vertragspflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Le­ben, Körper oder Gesundheit und bei etwaigen Ansprüchen nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.

Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bau­werk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht ha­ben, fünf Jahre. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeg­li­cher Sachmängelhaftung.

Soweit wir im Rahmen des Lieferantenrückgriffs in Anspruch genommen wer­den sollen ist der Käufer verpflichtet, ein ihm zugegangenes Verlangen auf Nacherfüllung ohne schuldhaftes Zögern an uns weiter-zuleiten, um uns die Möglichkeit der Erledigung zu geben. Im übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gelten die Regelungen in den vorstehenden Ziffern dieses Absatzes.  

 

7. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. ab Lager zuzüglich Verpackung, Verladung, Transport, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Sämtliche Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur sofortigen Zah­lung fällig, der Zahlungseingang hat innerhalb von 10 Tagen ab Rech­nungs­da­tum zu erfolgen.

Fallen im Land des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung Steuern und sonstige Abgaben an, sind diese vom Käufer zu tragen.

Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden Forderungen, auch die noch nicht fälligen oder gestundeten, zur sofortigen Zahlung fällig, soweit wir die uns obliegenden Leistungen erbracht haben. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.  

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und/oder die Erklärung der Aufrechnung sind nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Ei­gen­tums­über­gang erfolgt erst, wenn der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten uns ge­gen­über getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung für die Saldoforderung.

Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordnungsgemäßen und üblichen Ge­schäfts­gang zu verarbeiten, vermischen, vermengen und zu veräußern. Eine Ver­ar­bei­tung von Eigentumsvorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Wa­ren, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech­nungs­wer­tes der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren ent­spre­chend den §§ 947, 948 BGB zu.

Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Käufer weiter veräußert, so tritt er schon jetzt seine Forderungen aus diesem Kaufvertrag an uns ab. Im Fal­le der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung und anschließenden Ver­äu­ße­rung erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wa­re zur anderen in der neu hergestellten Sache enthaltenen Ware. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit bereits an.

Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, so­lan­ge er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nach­kommt. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich.

Der Käufer ist verpflichtet, auf entsprechendes Verlangen uns alle zur Gel­tend­ma­chung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Un­ter­la­gen zu übergeben, insbesondere die Schuldner der abgetretenen For­de­run­gen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, die Kunden unseres Käufers von der Abtretung zu be­nach­rich­ti­gen.

Übersteigen unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % geben wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl entsprechende Si­cher­hei­ten frei.

Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der un­se­re Rechte gefährdet, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderungen durch Ver­let­zung der genannten Pflichten oder sonst, z. B. durch einen Insolvenzantrag den Käufer betreffend, gefährdet, sind wir zur Rücknahme der Ware und deren Ver­wah­rung auf Gefahr und Kosten des Käufers bis zur vollständigen Er­fül­lung unserer Ansprüche berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht schrift­lich etwas anderes vereinbart wird, der Sitz unseres Unternehmens.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Über­ein­kom­mens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).

 

10. Datenverarbeitung

Mit seiner Bestellung erteilt der Käufer sein Einverständnis zur Speicherung sei­ner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in unserer EDV nach den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen.

 

 

Stand März 2024